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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ventala – Niklas Alexander Schramm · Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ventala – Niklas Alexander Schramm (nachfolgend „Ventala" oder „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde"), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Leistungen von Ventala im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Website-Erstellungsverträge (Einmal-Erstellung einer Website; Werkvertrag)
  • Betreuungs-, Pflege- und Hostingverträge („Ventala-Abo") über die laufende technische Bereitstellung, Betreuung und kleinere Änderungen der Website sowie die Domainverwaltung

Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (Angebot/Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich mit dem Kunden getroffen wurden.

Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ventala stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

Website-Erstellung (Werkvertrag)

Ventala erstellt für den Kunden eine individuelle Website (Internetauftritt) nach den im jeweiligen Angebot/Website-Erstellungsvertrag beschriebenen Vorgaben. Umfang und Struktur richten sich individuell nach dem jeweiligen Kunden und umfassen typischerweise:

  • 4–6 Seiten (z. B. Startseite, Leistungen, Über uns, Kontakt mit Formular, optional Referenzen)
  • Gestaltung/Design
  • Einbindung der vom Kunden gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos)
  • technische Umsetzung und Bereitstellung der fertigen Website zur Nutzung bzw. Übergabe

Betreuung, Pflege und Hosting (Abo-Vertrag)

Das „Ventala-Abo" umfasst – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere:

  • das Hosting bzw. die technische Bereitstellung der Kunden-Website über Drittanbieter (z. B. Vercel, Netlify o. Ä.)
  • die Verwaltung und Verlängerung der Domain
  • die Durchführung kleiner Änderungen an der Website (typisch: Text-/Bildänderungen, Öffnungszeiten, kleinere Layout-Anpassungen) bis zu der im Betreuungsvertrag vereinbarten Anzahl pro Monat (aktuell i. d. R. 4 Änderungswünsche/Monat)

Trennung der Vertragsarten

Die Erst-Erstellung der Website ist ein eigenständiger Werkvertrag; die laufende Betreuung/Hosting ist ein separates Dauerschuldverhältnis (Betreuungsvertrag). Beide Verträge können gleichzeitig oder unabhängig voneinander geschlossen werden.

Konkreter Leistungsumfang, Preise und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag/Auftragsbestätigung, auf den/die diese AGB ergänzend Anwendung finden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Ventala alle für die Website-Erstellung und Betreuung notwendigen Informationen, Inhalte und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • Texte (z. B. Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten, Unternehmensdarstellung)
  • Bilder/Logos
  • gesetzlich erforderliche Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung
  • branchenspezifische Hinweise (z. B. Preisangaben, Pflichtinformationen)

Der Kunde trägt die verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinn für seine Website und die darüber verarbeiteten personenbezogenen Daten. Er ist insbesondere dafür verantwortlich:

  • eine korrekte und vollständige Datenschutzerklärung bereitzustellen
  • ggf. erforderliche Cookie-/Tracking-Hinweise zu implementieren
  • etwaige Impressums- und Informationspflichten zu prüfen

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos usw.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt Ventala von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung dieser Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für Rückfragen, Freigaben und Änderungswünsche. Freigaben und Feedback sind zügig zu erteilen, um einen reibungslosen Projektablauf zu ermöglichen. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zusätzliche Vergütungspflichten begründen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann Ventala den Vertrag außerordentlich kündigen oder die Leistung vorübergehend einstellen. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall bestehen.

§ 4 Vergütung, Kleinunternehmerregelung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für Leistungen von Ventala ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag/Angebot. Üblich sind:

  • Website-Erstellung: Einmalvergütung ab 500 €, typischer Rahmen 500–750 €
  • Ventala-Abo (Hosting + kleine Änderungen): 29,00 € pro Monat
  • Zusatzleistungen wie Textoptimierung („überarbeitete Texte") und Bildpakete („neue Bilder") grundsätzlich pauschal mit je 100 €, sofern vereinbart

Ventala nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch (sofern der Status besteht). In diesem Fall wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen; ein entsprechender Hinweis erfolgt auf jeder Rechnung.

Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Website-Erstellung:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (nach Vertragsabschluss)
  • 50 % Restzahlung nach Abnahme der Website

Rechnungen für die Website-Erstellung und für Zusatzleistungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Für das Ventala-Abo wird die Rechnung über das monatliche Entgelt jeweils zum 1. eines Monats gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ventala ist berechtigt, Mahnkosten in angemessener Höhe zu berechnen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung des Betreuungs-/Hostingvertrags („Ventala-Abo")

Der Betreuungs-/Hostingvertrag beginnt zu dem im individuellen Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel mit Live-Schaltung der Kunden-Website oder dem dort festgelegten Starttermin.

Der Betreuungs-/Hostingvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beide Parteien können den Betreuungs-/Hostingvertrag ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug gerät
  • der Kunde nachhaltig gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt (z. B. rechtswidrige Inhalte, schwere Verletzungen der Mitwirkungspflichten)
  • der Kunde trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte über die Website verbreitet

§ 6 Sperrrechte bei Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und zahlt trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, ist Ventala berechtigt, nach vorheriger Ankündigung:

  • die Abrufbarkeit der Website vorübergehend zu sperren (Offline-Schaltung)
  • laufende Änderungen und weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen

Ventala informiert den Kunden vor einer Sperrung per E-Mail oder in anderer geeigneter Form und setzt eine Nachfrist. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung oder Vereinbarung, darf Ventala die Website vorübergehend deaktivieren.

Die monatlichen Entgelte für das Abo bleiben während einer Sperrung grundsätzlich geschuldet, sofern die Sperrung ausschließlich auf Zahlungsverzug des Kunden beruht.

Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist Ventala berechtigt, den Betreuungs-/Hostingvertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Abnahme und Mängelrechte bei der Website-Erstellung

Nach Fertigstellung der Website informiert Ventala den Kunden über die Abnahmebereitschaft und stellt ihm eine Test- oder Live-Version zur Verfügung.

Der Kunde prüft die Website innerhalb der im individuellen Vertrag festgelegten Frist (üblich 14 Tage) auf Vertragsgemäßheit und meldet etwaige wesentliche Mängel schriftlich oder in Textform.

Die Abnahme erfolgt:

  • durch ausdrückliche Freigabe (z. B. per E-Mail „Abnahme")
  • oder konkludent, wenn der Kunde die Website nach Ablauf der Prüfungsfrist nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen

Kleinere Abweichungen in Design, Darstellung oder Layout, die die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen („optische Mängel"), berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung; Ventala wird solche Punkte im Rahmen der Mängelbeseitigung angemessen nachbessern.

Nach Abnahme gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ventala kann zunächst Nachbesserung leisten; schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Minderung oder Rücktritt geltend machen.

Geschmacksänderungen des Kunden nach Abnahme (z. B. andere Farbe, andere Bildwelt) stellen keine Mängel dar und werden bei Umsetzung wie zusätzliche Änderungsleistungen vergütet.

Abbruch vor Fertigstellung: Bricht der Kunde den Auftrag zur Website-Erstellung vor Fertigstellung und Abnahme ab oder kündigt er ihn vorzeitig ohne wichtigen Grund, verbleibt eine bereits geleistete Anzahlung vollständig bei Ventala; ein Rückerstattungsanspruch besteht insoweit nicht. Weitergehende Vergütungsansprüche von Ventala für bereits erbrachte, über die Anzahlung hinausgehende Leistungen bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte an der Website und Drittinhalten

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Ventala dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website für dessen eigene geschäftliche Zwecke ein.

Der Kunde ist berechtigt, die Website im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Ein Weiterverkauf als Template oder das Anbieten der Website als Produkt an Dritte ohne gesonderte Vereinbarung ist nicht gestattet.

Soweit Ventala bei der Website-Erstellung Drittinhalte (z. B. Stockbilder, Icons, Schriftarten) verwendet, erfolgt dies im Rahmen der jeweiligen Lizenzen.

  • Bei gebuchten Bildpaketen („Neue Bilder") sorgt Ventala dafür, dass für die verwendeten Bilder geeignete Lizenzen vorliegen.
  • Ist kein Bildpaket gebucht, stellt der Kunde die erforderlichen Bilder selbst zur Verfügung und ist allein dafür verantwortlich, dass die notwendigen Nutzungsrechte/Lizenzen bestehen; Ventala übernimmt in diesem Fall keine Prüfung oder Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Bilder.
  • Der Kunde erhält die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Website erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch zwingend umfassende Unterlizenzrechte zur Weitergabe an Dritte.

Für vom Kunden gelieferte Inhalte verbleiben Nutzungs- und Urheberrechte beim Kunden. Der Kunde räumt Ventala lediglich die zur Auftragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte ein.

Bei Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden (z. B. unlizenzierte Bilder, Markenverletzungen) stellt der Kunde Ventala von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Ventala gewährleistet, dass die erstellte Website im vereinbarten Umfang funktionsfähig ist und im Rahmen der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Hosting-Systeme abrufbar gemacht werden kann. Kurzfristige Unterbrechungen durch Wartung, Updates oder allgemeine Internetstörungen stellen keinen Mangel dar.

Für Mängel der von Ventala erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat Mängel nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

Haftungsbegrenzung (B2B):

  • Ventala haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ventala nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im B2B-Bereich soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Ventala haftet nicht für:

  • Inhalte der Website, insbesondere deren rechtliche Zulässigkeit (Impressum, Datenschutz, Preisangaben, Werbung, Wettbewerbsrecht)
  • Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (Hosting-Provider, E-Mail-Provider, Internetzugänge des Kunden oder seiner Nutzer)

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von Ventala.

§ 10 Domainverwaltung und Vertragsende

Domaininhaber

In der Regel wird der Kunde als offizieller Domaininhaber (Registrant) eingetragen, während Ventala die Domain im Auftrag des Kunden registriert, verwaltet und technisch betreut. Die genaue Ausgestaltung (wer als Inhaber eingetragen ist) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Ventala übernimmt im Rahmen des Betreuungsvertrags die Verlängerung der Domain und die grundlegende technische Verwaltung, solange der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt.

Bei Beendigung des Betreuungs-/Hostingvertrags:

  • bleibt der Kunde berechtigt, die Website und Domain weiter zu nutzen
  • unterstützt Ventala den Kunden bei der Übertragung der Website-Daten (z. B. Export) und des Domainnamens (Auth-Code) an den Kunden oder einen neuen Dienstleister
  • eine Herausgabe kann bis zum Ausgleich offener Vergütungsansprüche zurückbehalten werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist und gesetzlich zulässig bleibt

Nach Vertragsende kann die Website bis zu 14 Tage weiter online bleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Anschließend ist Ventala berechtigt, die Website offline zu schalten, wenn keine weitere Vereinbarung über Hosting besteht.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

Bei Hosting und technischer Betreuung der Kunden-Website sowie dem Betrieb von Kontaktformularen kann Ventala im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter tätig werden.

In diesem Fall schließen Ventala und der Kunde einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter regelt.

Ventala ist berechtigt, im Rahmen des AVV Unterauftragsverarbeiter (z. B. Hosting-Provider, E-Mail-Dienstleister) einzusetzen und informiert den Kunden über wesentliche Änderungen.

Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für seine Website und sorgt insbesondere:

  • für eine korrekte Datenschutzerklärung auf seiner Website
  • für die Erfüllung etwaiger Informations-, Einwilligungs- und Löschpflichten gegenüber seinen Nutzern

§ 12 Empfehlungsprogramm

Ventala bietet ein Empfehlungsprogramm an: Bestandskunden erhalten eine Empfehlungsprämie von 100 € für jeden erfolgreich vermittelten Neukunden, der eine Website-Erstellung mit einem Mindest-Auftragswert von 500 € bucht.

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn:

  • der empfohlene Neukunde einen Vertrag über Website-Erstellung mit Ventala abschließt und
  • den vereinbarten Einmalpreis vollständig bezahlt hat

Die Empfehlungsprämie wird erst nach vollständiger Zahlung des Neukunden ausgezahlt; Vorschüsse oder Teilprämien vor Vertragserfüllung des Neukunden sind ausgeschlossen.

Mehrfache Empfehlungen desselben Neukunden durch verschiedene Bestandskunden werden nach dem Prinzip „First come" behandelt; Ventala entscheidet im Zweifel nach sachgerechter Würdigung.

Die vollständigen Bedingungen des Empfehlungsprogramms ergeben sich aus den gesondert veröffentlichten Empfehlungsprogramm-Bedingungen von Ventala.

Das Empfehlungsprogramm ist freiwillig und kann von Ventala mit Wirkung für die Zukunft jederzeit angepasst oder beendet werden; bereits ausgelöste Prämienansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit

Ventala und der Kunde verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, wirtschaftliche Daten) streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder handelt er als Unternehmer, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Einzelverträge bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).

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